Die Erstellung der Praxisrechnung orientiert sich an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Bitte beachten Sie bezüglich der Kostenerstattung folgendes:
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt nicht die Kosten der Therapien sowie der verordneten Heilmittel.
Die Übernahme von Behandlungskosten und Heilmitteln unterliegt der Einzelprüfung durch Beihilfefestsetzungsstellen und erfolgt daher nicht immer. Dies kann je nach Bundesland verschieden sein.
Die Übernahme der Behandlungskosten sowie der verordneten Heilmittel durch die privaten Krankenversicherer erfolgt sehr unterschiedlich. Dies hängt vom jeweilig vereinbarten Tarif ab oder ob es sich um eine Voll- oder Zusatzversicherung handelt. Eine Einzelprüfung erfolgt auch hier.
Bitte beachten Sie, dass manche Versicherer Heilmittel oder Orthomolekulare Therapien nicht anerkennen bzw. nicht erstatten.